Lebensschutz
Ich gebe zu: Als links denkender Mensch habe ich es schwer, mit wertkonservativen Ansichten zu punkten. Denn zumeist wird in der angeblich doch so liberalen Gesellschaft von heute ein Mainstream vertreten, der es ausschließt, mit „bewahrenden“ Standpunkten Politik zu machen. Dabei halte ich es für zweifelsohne richtig und gleichsam völlig notwendig, dass wir an Werten, Traditionen und gemeinschaftlichen Normen festhalten, die sich als plausibel herausgestellt haben. Und so war es lange Zeit in unserem Land scheinbar unbestritten, dass Abtreibungen grade nicht zur Alltäglichkeit gehören. Dieser Konsens wurde aber durch eine falsch verstandene Emanzipation aufgekündigt – und das Aufkommen massiver Proteste gegen den Lebensschutz macht deutlich, dass gerade Lobbygruppen für den Feminismus versuchen, Menschenrechte gegeneinander auszuspielen. Das wird besonders erkenntlich, wenn unterschiedliche Interessenvertreter dafür plädieren, den im Strafgesetzbuch weiterhin verbotenen Schwangerschaftsabbruch, der lediglich unter gewissen Voraussetzungen ungeahndet bleibt, komplett zu legalisieren.
Mit dieser Forderung wird ein deutliches Zeichen gesetzt, denn nicht nur DIE LINKE oder „Terre des Femmes“, sondern beispielsweise auch „Amnesty International“ (AI), erheben das Selbstbestimmungsrecht der Frau in den Stand der Unantastbarkeit, während ich schon einzelne Mitglieder erlebt habe, die das Recht eines Ungeborenen auf irdische Existenz häufig damit abtun, dass es sich bei heranwachsendem Leben im Mutterleib ja lediglich um einen „Zellklumpen“ handelt, der noch keinen Anspruch auf irdische Existenz erheben könnte (wenngleich sich alle Organisationen zumindest öffentlich um eine konkrete Aussage zu drücken versuchen, wann das menschliche Dasein in ihren Augen nun tatsächlich beginnt). Insofern ist die Frage nach dem Entstehungsmoment des menschlichen Lebens eng mit der Entscheidung verbunden, wie wir die nur scheinbar gegenläufigen Standpunkte in Einklang bringen können.
Für mich ist klar: Ich werde auch weiterhin dafür eintreten, dass Abtreibungen nicht zu einer gesellschaftlichen Selbstverständlichkeit werden. Ich lehne zwar jeglichen Angriff von radikalen Vertretern der Lebensschutzbewegung gegen schwangere Frauen auf das Schärfste ab. Gleichsam erhebe ich aber den Wunsch, dass auch meine Sichtweise mit Respekt behandelt wird. Denn ich will mich nicht mit dem Gedanken anfreunden, dass wir Schwangerschaftsabbrüche zu einer uniformen Errungenschaft der Neuzeit machen, weil wir mit der Argumentation der universellen Verfügung der Frau über ihren Körper einen medizinischen Eingriff rechtfertigen, der auch in Zukunft nicht ungezwungen sein wird.
Immerhin vergessen viele Verfechter einer vollständigen Freigabe der Abtreibung die massiven Konsequenzen des Schwangerschaftsabbruchs für die Frau: Depressionen, Schuldvorwürfe und Selbstzweifel gehören zu den Folgen, die von Frauenrechtlern gerne verschwiegen werden. Da nutzt es auch nichts, die Phrase der ungewollten Empfängnis zu schwingen. Denn in aller Regel werden Frauen heute nicht mehr unfreiwillig schwanger. Und es gehört zu der propagierten Selbstbestimmung dazu, dass sich Menschen bereits vor dem Geschlechtsakt über die möglichen Auswirkungen von Zweisamkeit Gedanken machen sollten. Denn wir können von mündigen Frauen erwarten, für ihr Handeln Eigenverantwortung zu übernehmen. Und es ist eben kein „Spiel“, miteinander zu schlafen.
Auch wenn wir in der Moderne den „Quickie“ oder den „One-Night-Stand“ als eine völlig gewöhnliche Form der Sexualität betrachten, bleibt die Verschmelzung von Mann und Frau ein Geschenk, das wird endlich wieder würdigen sollten. Denn für mich beginnt genau zu diesem Moment, in dem sich zwei Menschen für das Austragen von Liebe entscheiden, der Gedanke an ein neues Leben. Nein, wir müssen nicht auf einen Embryo im Mutterleib warten, ehe wir begreifen, dass Intimverkehr seit jeher in erster Linie der Zeugung von Nachwuchs dient – und nicht dem Abbau von „Druck“, dem puren Spaß oder der alleinigen Befriedigung von Trieben und Bedürfnissen. Zweifelsohne: Ich bin davon überzeugt, dass wir Leidenschaft und Erotik heute ad absurdum geführt haben, weil wir den Maßstab von Sinnlichkeit in Richtung Fleischeslust immer weiter verschieben. Genau deshalb legitimiert sich für viele Anhänger einer Abschaffung der „Abtreibungsparagrafen“ deren Perspektive, Schwangerschaft als „Ausrutscher“ degradieren zu dürfen, deren Resultat nach einhelliger Meinung ja schnell einmal und ganz nebenbei „weggemacht“ werden kann.
Dass damit das ungeborene Leben mit Füßen getreten wird, scheint unter der Monstranz der Selbstbestimmtheit einer Frau letztlich nachrangig. Doch können wir von aufgeklärten Menschen nicht verlangen, dass sie mit der ihnen gegebenen Freiheit zur Selbstentscheidung verantwortlich und nachsichtig umgehen? Es ist für mich ethisch verwerflich, wenn man sich im Augenblick der Geschlechtlichkeit nicht für das potenzielle Ergebnis seiner Gelüste interessiert, weil die Medizin dieser Tage im Zweifel jeden „Fehltritt“ rückgängig machen kann.
Diese Leichtigkeit im Sein ist nach meinem Verständnis ein wesentliches Gesellschaftsproblem unserer Dekade. Wir bedenken unser Tun kaum mehr, sondern vertrauen darauf, dass alles möglich ist – auch wenn es vielleicht bei näherem Hinsehen nicht sinnvoll erscheint. Denn für mich kommt es einer Perversion gleich, wenn wir unsere Gleichgültigkeit über ein heranwachsendes Leben stellen. Sex und Abtreibung, sie gehören heute offenbar untrennbar zusammen. Und weshalb sollte man zu viele Überlegungen verschwenden, wenn man seine „nicht beabsichtigte“ Schwangerschaft doch mit einer kleinen Korrektur wieder „ausbügeln“ darf. Denn wir verhindern mit einer Schwangerschaft auch die Chance eines Ungeborenen, überhaupt diese Welt zu erblicken. Ist es nicht übergriffig, wenn sich Frauen anmaßen, aus einer ins Abstruse getriebenen Autonomie über das Hin und Her von Leben und Tod zu befinden? Ich erwarte von jedem Menschen, dass er seine irdische Existenz dafür nutzt, mit sich und anderen pflichtbewusst umzugehen, statt sich eine Moral der Beliebigkeit zu konstruieren, die auf Kosten von Nachwuchs geht, der nicht nur das größte Kompliment der Schöpfung an unsere Spezies ist, sondern auch unseren Fortbestand sichert. Es ist unbestritten, dass Abtreibung in Ausnahmesituationen auch weiterhin möglich bleiben muss, denke man nur an eine Vergewaltigung, für deren Opfer es nicht hinnehmbar wäre, ein Kind auszutragen, das wissentlich mit Gewalt und gegen den Willen der Frau entstanden ist. Oder aber die akute Gesundheitsgefahr für die werdende Mutter, die im Rahmen einer Schwangerschaft durchaus auftreten kann.
Allerdings plädiere ich dafür, dass wir nicht allein auf subjektive Merkmale setzen, die zu einem automatischen Recht auf unmittelbare Abtreibung führen: Immer wieder wird von Frauenschützern unterstrichen, dass es einer Familie nicht zuzumuten wäre, ein Baby großzuziehen, das mit einer voraussichtlichen Behinderung geboren würde. Denn auch hier will ich fragen: Wie sehr muss sich unser Verständnis von „Normalität“ verändert haben, wenn wir es offenbar nicht ertragen können, einen Sohn oder eine Tochter mit „Ecken und Kanten“ zu lieben, anzunehmen und vor der Oberflächlichkeit der Welt zu verteidigen? Ja, der Dammbruch hin zu einem designten Nachkommen ist von der Wissenschaft bereits verursacht worden. Mit der pränatalen Diagnostik betreiben wir eine Selektion, anstatt werdenden Eltern staatlich wie gesellschaftlich beizustehen, um gerade auch solch einem besonderen Kind das Dasein zu ermöglichen. Ohnehin: Statt Abtreibungen freizugeben, fehlt es an Unterstützung in jeglicher Hinsicht: Finanzielle Probleme, sozialer Status und familiäre wie berufliche Verhältnisse sind kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch. Das Netz an öffentlicher Absicherung ist groß, muss aber ausgeweitet werden, damit unsicheren Müttern vor allem die Sorge vor existenzieller Not genommen werden kann.
Insofern braucht es durchtragende Hilfen, die ein „Ja“ zum Leben für das Ungeborene bestärken und Familien jeglicher Herkunft und Schicht die Chance eröffnen, sich zu ihrem Kind zu bekennen. Gerade, um ihnen im Vorfeld des Entschlusses über einen Abort Klarheit und Transparenz zu all den Fördermaßnahmen zu geben, die sie in einer Fortführung der Schwangerschaft bestätigen könnten, ist auch weiterhin die verpflichtende Beratung notwendig – ehe eine Abtreibung nach geltenden Gesetzen sanktionslos bleiben kann. Und nein, damit wird keine einzige Frau „diskriminiert“, wie es uns mancher „Emanzipator“ einreden möchte. Im Gegenteil: Es ist ein Schlag ins Gesicht derjenigen Menschen, die tatsächlich Diskriminierung, Stigmatisierung und Ausgrenzung ausgesetzt sind. Schwangere sind weder krank, haben keine Behinderung und besitzen keine Merkmale, aufgrund derer sie gemieden würden. Deshalb ist es völlig abwegig, wenn sie nach Gleichberechtigung rufen und sich zurückgesetzt fühlen, wenn ihnen der ungehinderte Zugang zur Abtreibung verwehrt wird. Denn es kann kein Grundrecht auf einen barrierefreien Schwangerschaftsabbruch geben, denn dieses würde offenkundig mit dem Verfassungsgut der Menschenwürde Dritter, die nach unserem Grundgesetz eben auch dem ungeborenen Leben zusteht, kollidieren.
Ja, ich stehe mit meiner Position manches Mal auf schier verlorenem Posten. Aber das Ringen um jedes einzelne Leben, ob der Mutter oder des werdenden Kindes, ist es mir wert, nicht selten für meine Haltung angefeindet zu werden. Ich weiß auch, dass es andersherum zu ähnlichen Grenzüberschreitungen kommt – beispielsweise dann, wenn Ärzte bedroht werden, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Letztlich erleben wir seit geraumer Zeit eine massive Zuspitzung der Emotionalitäten in unserer Bevölkerung. Da werden die angegriffen, die sich gegen den Zeitgeist stellen, schlussendlich aber nur ihre legitime Meinung kundtun. Und da werden die verunglimpft, die im Rahmen unserer Rechtslage Abtreibungen vornehmen, weil manchen Menschen ihre Ideologie zu Kopf gestiegen ist. Wo ist die Kultur des gegenseitigen Respekts geblieben, die anderslautende Überzeugungen toleriert und im demokratischen Sinne einen bestmöglichen Austausch von Beweggründen erlaubt? Ich denke, es ist richtig, dass wir Medizinern auch weiterhin die Werbung für den Schwangerschaftsabbruch verbieten, denn es geht bei solch einem invasiven Vorgehen nicht um eine ärztliche Leistung im eigentlichen Sinn. Ich will niemandem unterstellen, seine medizinische Dienstleistung allein aus Profit heraus anzubieten. Dennoch ist es nachvollziehbar, dass es einem Arzt, der schlichtweg doch ein selbstständiger Unternehmer ist, nicht abverlangt werden kann, wertfrei und ohne Beeinflussung auf das Angebot der Abtreibung aufmerksam zu machen. Daher muss die Information über den Schwangerschaftsabbruch weiterhin in den Händen von Unabhängigen bleiben, die aus der Unterrichtung keinen Gewinn erzielen können.
Zusammenfassend sei gesagt: Wir sollten unseren technischen Fortschritt nutzen, um Abtreibungen in den allermeisten Fällen überflüssig zu machen. Die Empfängnisverhütung ist heutzutage jeder Frau zugänglich – und ich vertraue darauf, dass sie souverän genug ist, die Abwägung über eine Schwangerschaft zu einem Augenblick zu treffen, an dem das Kind wortwörtlich noch nicht „in den Brunnen gefallen ist“. Auf mich wirkt die derzeitige Buschtrommelei der Frauenrechtler peinlich und demaskierend zugleich: Offenkundig können sie sich nicht darauf einlassen, der ihr vertretenen Personengruppe ausreichend viel autarke Reife zuzubilligen. Denn schlussendlich ist der Kampf für eine Legitimation der Abtreibung zu jedwedem Zeitpunkt ein Eingeständnis, dass Frauen scheinbarer Bevormundung bedürfen. Ich glaube, das weibliche Geschlecht ist schon viel weiter, als es ihre selbsternannten Interessenschützer uns weismachen wollen.
Nach meiner festen Überzeugung ist die „Frau von Welt“ im 21. Jahrhundert sehr wohl in der Lage, sich in den gesetzten Grenzen der Gesetzgebung zurechtzufinden. Letztlich helfen die klaren Vorgaben dabei, einerseits werdende Mütter vor unüberlegten Kurzschlusshandlungen zu bewahren, Schwangerschaftskonflikte aufzudecken und zu klären sowie psychische Nachspiele zu vermeiden. Und andererseits erhöhen die der Abtreibung vorgeschalteten Bedingungen die Perspektive darauf, dass viele ungeborene Menschen doch noch die Gelegenheit bekommen, aus dem Bauch der Mama zu schlüpfen. Insofern halte ich die derzeitige Regelung nicht nur für sittlich ausgereift, sondern vor allem derart ausgewogen, dass die Rechte von allen Beteiligten Berücksichtigung finden. Denn Schwangerschaft ist eben keine Privatsache!
Im Übrigen: Zum Lebensschutz gehört auch dazu, dass wir Menschen ermutigen, in schwierigen Situationen oder am Ende ihres Daseins nicht vorzeitig aufzugeben. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar festgestellt, dass jeder von uns zu allen Zeitpunkten seiner Existenz das Recht besitzt, über sein Leben selbst bestimmen zu können. Dennoch wurde auch klar: Wenngleich die gewerbsmäßige Sterbehilfe in Deutschland nicht gänzlich verboten werden kann, so darf sie gemäß der Höchstrichter doch unter Bedingungen gestellt werden. Und nach meiner festen Überzeugung bedarf es dieser abfedernden Voraussetzungen, wie sie auch beim Schwangerschaftsabbruch in den Prozess der Willensentscheidung eingebaut wurden. Der Gesetzgeber sollte bei jedem Wunsch, Sterbehilfe in Anspruch nehmen zu wollen, eine mehrstufige Beratung als Notwendigkeit vorsehen, ehe ein Arzt, ein Non-Profit-Verein oder ein Angehöriger passiv dazu beitragen kann, dass ein Mensch sein Leben vorzeitig beendet. Denn wie oft kommt es vor, dass psychische Notsituationen zu einem Überdruss führen und Lebensfreude verlorengeht – solch ein Zustand aber nur temporär ist und nicht selten mit einfachen Interventionen entsprechend abgemildert werden kann. Wollen wir also einen 30-Jährigen in tiefer Depression einfach so ziehen lassen? Und selbst der 80-Jährige im Endstadium seiner Krebserkrankung kann heute durch Schmerz- und Palliativmedizin einen würdevollen Abschied von seinem Leben nehmen, ohne es vorzeitig beenden zu müssen.
Klar ist aber auch: Der Entschluss obliegt letztendlich jedem Einzelnen ganz allein. Es wäre übergriffig, würden wir jemanden zum Hierbleiben drängen und überreden wollen, der nach reiflicher Überlegung, mehrfacher Konsultation von Ärzten, psychologischen Fachkräften und der Abwägung aller Umstände des persönlichen Leids zu der Überzeugung kommt, in seinem Zustand nicht mehr weiterleben zu wollen. Denn es zählt die subjektive Empfindung, den individuellen Lebenswert kann nur der Betroffene selbst bemessen – deshalb ist das ureigene Befinden über den inhärenten Lebenssinn auch keine Verhandlungsmasse. Es geht nicht darum, mit einem Betroffenen darüber zu diskutieren, ob Sterbehilfe in seinem Fall richtig, angemessen oder nachvollziehbar ist.
Viel eher sehe ich die Aufgabe des Lebensschutzes in einer transparenten, aber ergebnisoffenen Darlegung aller Optionen darüber, welche Unterstützung auch in scheinbar ausweglosen Situationen noch denkbar ist. Nein, ich will mir hier nicht anmuten, jemanden zum irdischen Verbleiben zu überreden. Und doch weiß ich, dass die Pein von endloser Krankheit und stillem Siechen vielen Menschen nicht mehr würdig erscheint. Diese Feststellung habe ich zu respektieren – wenngleich ich mir wünschen würde, jeden meiner Nächsten in solch einer Lage von seiner Qual erretten zu können, ohne ihn dabei in die Ewigkeit gehen zu lassen. Wir brauchen eine Stärkung der Palliativmedizin und der Psychoonkologie, aber auch ein Netz an fachlichen Beratern, die befinden können, ob eine Sehnsucht nach dem Abschied bei klarem Verstand und von psychischer Dekompensation unbeeinflusst geäußert wird. Insgesamt bleibt mein Einsatz für das Leben von der tiefen Überzeugung getragen, dass wir höchst intime und immanente Entschlüsse, sei es nun zur Beendigung einer Schwangerschaft oder des eigenen Daseins, mit Anerkennung begegnen sollten. Daher bin ich auch keinesfalls für ein Schwarz-Weiß-Denken aus Verboten und erhobenem Zeigefinger zu haben, denn solch eine Anmaßung steht uns nicht zu. Viel eher sehe ich es als meine Aufgabe, einen Ethos der Würde für kommendes und bestehendes Leben zu verteidigen. Ich sehe mich damit auf dem Boden unserer Verfassung und eines christlichen Verständnisses, das es nach meiner Auffassung gerade in der transhumanistischen Zeit zu schützen gilt.
Wichtige Hinweise:
Falls Sie sich in einem Schwangerschaftskonflikt befinden, wenden Sie sich beispielsweise an folgende Adresse: www.alfa-ev.de.
Sofern Sie in einer psychischen Notsituation sind, melden Sie sich zum Beispiel bei der „Telefonseelsorge“ über 0800 / 111 0 111 oder 0800 / 111 0 222.
Links:
Familienberater: Mehr Fokus auf die Beratungsangebote für Schwangere!
Berichterstattung von "Pressemitteilung Web Service" vom 10.02.2023