Dennis Riehle

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Beratung mit Handicap

Aktuelles aus Sozialrecht und Sozialpolitik

 


Liebe Besucher!


Herzlich willkommen bei der "Beratung mit Handicap", mit der wir Menschen mit und ohne Beeinträchtigung die Hand reichen möchten.


Rund zehn Millionen Menschen leben in Deutschland mit einer Behinderung. Sie sind durch chronische Erkrankung oder eine angeborene Beeinträchtigung dauerhaft in ihrer Teilhabe am Alltagsleben eingeschränkt, weshalb es Aufgabe der Politik und der Gesellschaft ist, entsprechende Nachteilsausgleiche zu gewähren und Hürden in der Partizipation am zivilen Miteinander abzubauen. Die Möglichkeiten der Mitwirkung an einem selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Dasein von Personen mit Handicap sind durch zahlreiche internationale und staatliche Konventionen geregelt. Trotzdem gibt es weiterhin an vielen Stellen entsprechenden Nachholbedarf. Wir wollen einen Beitrag leisten, damit behinderte Mitbürger gut informiert und aufgeklärt ihre Rechte beanspruchen können.


Unser Motto: Beratung von Behinderten für Behinderte!


Denn im Golf gilt das Handicap als Ausweis des Spielpotenzials und des Könnens!



Neuigkeiten


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06.04.2023

Das Durcheinander der Eingliederungshilfe verhindert oft die Teilhabe!

Pressemitteilung vom 05.04.2023
Beratung mit Handicap kritisiert große Undurchsichtigkeit der Integrationsleistungen

„Eines der häufigsten Probleme, das uns die Menschen in der Sozialberatung schildern, ist der fehlende Überblick über die Leistungen der Eingliederungshilfe in Deutschland“, mit diesen Worten kommentiert der Sozialberater der Beratung mit Handicap, Dennis Riehle (Konstanz), die Erfahrung über den Anspruch von Menschen mit einem Handicap auf Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben. „Es geht einerseits um die zahlreichen Leistungs- und Kostenträger, die für Integrationsleistungen in Betracht kommen können. Andererseits aber auch um die einzelnen Möglichkeiten der Unterstützung selbst. Denn die Eingliederungshilfe ist eine nachrangige und damit oftmals zwischen den einzelnen Behörden hin- und hergeschobene Leistung, deren Anspruchsvoraussetzung zwar ziemlich klar ist, die Zuständigkeit aber nicht selten im Unklaren bleibt“, erklärt der 37-Jährige und nennt als Beispiel die häufigen Verweise an Betroffene: „Selbst beim Sachbearbeiter hat man immer wieder den Eindruck, als würden er sich nicht sicher sein, wer denn nun für den jeweiligen Fall verantwortlich ist. Im Zweifel schicken sie die Antragssteller dann einfach weiter zum nächsten Amt. Da gehen wertvolle Wochen und Monate verloren und die Möglichkeit auf Partizipation wird unnötig verschleppt“.

Nachdem die Eingliederungshilfe nicht nur die Arbeit und Ausbildung umfasst, sondern nahezu in jedem Bereich des täglichen Lebens zu besserer Partizipation und einer selbstbestimmten Gestaltung der Existenz ansetzen kann, bleibe laut Riehle zudem missverständlich, welche Leistung für die aktuelle Daseinssituation des Einzelnen passt: „Wir sollten die Eingliederungshilfe neu strukturieren, indem wir ihre Bestandteile nicht gegeneinander ausspielen, sondern sie zu einem Bündel zusammenfassen, das Unterstützung aus einem Guss bietet. Denn unser Alltag ist fließend und lässt sich nicht in glasklar definierbare Bereiche unterteilen. Der Ansatz des ‚Persönlichen Budgets‘ sollte uns Wegweiser sein. Denn indem wir behinderten Menschen mit einem finanziellen Spielraum Gelegenheit für Selbstbestimmung und die eigene Organisation der benötigten Hilfen geben, wird die Leistung bedarfsgerecht. Immerhin es soll nicht an den Mitarbeitern gleich mehrerer unterschiedlicher Stellen liegen, einzelne Maßnahmen zu gewähren und sie im Zweifel überlappend und ineffektiv laufen zu lassen. Der Gedanke, Sachleistungen und Beistand als wesentliche Werkzeuge individuell zu kombinieren, dass kein Flickenteppich, sondern ein doppelter Boden für den Fall gespannt wird, dass der Betroffene auf externe Begleitung angewiesen ist, imponiert mir sehr“, erklärt der Coach vom Bodensee, der selbst behindert ist.

Dennis Riehle verweist darauf, dass es Deutschland nicht an Instrumenten mangele, um Teilhabe zu gewährleisten: „Stattdessen fehlt es uns an Koordination, Wegweisung und Aufklärung im Dschungel der Paragrafen und Gesetze. Die immerwährende Frage: ‚Brauche ich Betreuung, Assistenz oder Pflege?‘ macht sehr deutlich, worum es geht. Wir müssen die Vielzahl an Optionen entflechten und sie zielgenauer umreißen, damit die behinderte Person verstehen und nachvollziehen kann, welche Chancen ihr zur Verfügung stehen. Und wenn sie aber partizipieren, benötigen wir barrierefreie Rechtsansprüche, für deren Auslegung es keine Experten braucht. Kurz und prägnant muss den Menschen mit Handicap vermittelt werden können, was Eingliederung umfasst und abdecken kann. Einzelne Leistungen müssen zueinander kompatibel sein und sich ergänzen. Und für die Edukation sollte es ein Mehr an Beratungsstellen vor Ort oder im Internet geben, die es vermögen, Verordnungen auf das Wesentliche herunterzubrechen und in gerechte Sprache zu übersetzen. Es wäre vorteilhaft, wenn bereits die Legislative darauf hinarbeiten würde, dass die Eingliederungshilfe transparent wird, ohne dabei ihren eigenen Anspruch aufzugeben. Ihre Wirkung ist da, doch ihre Flexibilität lässt zu wünschen übrig. Wir brauchen zwar einheitliche Standards und entsprechende Grundlagen, die für alle verbindlich sind. Aber es genügt nicht, Leistungen wie Schablonen über die Betroffenen zu stülpen und zu hoffen, dass ihm damit geholfen ist. Und am Ende muss für jeden deutlich werden: Wohin muss ich mich wenden, wenn ich in einer konkreten Lebensphase bin?“, argumentiert der Psychologische Berater abschließend.

Die Beratung mit Handicap ist bundesweit kostenlos für jeden unter www.beratung-riehle.de erreichbar.



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Kostenlose Beratung (bundesweit)


Daher biete ich als ausgebildeter Professioneller Psychosozialer und Integrationsberater, der in Rechtsfragen und in Prävention und Digitaler Gesundheitsförderung zertifiziert ist, diese ehrenamtliche Dienstleistung für Betroffene und Angehörige bundesweit kostenlos. Durch eine eigene Schwerbehinderung kann ich die Sichtweise von Menschen mit einem Handicap gut einnehmen und versuche, sie empathisch, lösungsorientiert und niederschwellig zu beraten.



Typische Fragestellungen können dabei sein:


  • Wie gehe ich mit meiner Behinderung im Alltag um?
  • Was muss meine Krankenkasse bezahlen, welche Rechte habe ich?
  • Habe ich Anspruch auf Schwerbehinderteneigenschaft?
  • Besteht Pflegebedürftigkeit, bekomme ich Erwerbsminderungsrente?
  • Kann ich berufliche oder medizinische Rehabilitation beantragen?
  • Welche sozialen Leistungen stehen mir bei krankheitsbedingter Arbeitslosigkeit, Bedürftigkeit und in außergewöhnlichen Lebenslagen zu?
  • Welche Erleichterungen am Arbeitsplatz gibt es für mich?
  • Wen beziehe ich in meine Krankheitsgeschichte mit ein?
  • Welche Rechte habe ich als behinderter Mensch gegenüber Versicherungen? 
  • Welche Ansprüche bestehen für mich bei Bildung und Gesundheit?
  • Was ist ein „Persönliches Budget“?
  • Was sind Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht und Vorsorgevollmacht?
  • Wohin wende ich mich, wenn ich in Werkstätten oder Heimen Probleme habe?
  • Welche gesundheitsfördernden Maßnahmen gibt es für mich?
  • Wie reagiere ich auf etwaige psychische Begleiterscheinungen der Behinderung?
  • Wie finde ich den passenden Mediziner und die beste therapeutische Begleitung?
  • Welche Verfügungen und Vollmachten braucht es für den Ernstfall?
  • Wie sieht die Begleitung von behinderten Menschen im Seniorenalter aus?
  • Wie ernähre ich mich bei einer Behinderung richtig?
  • Wie verhalte ich mich mit meiner Behinderung gegenüber Familie und Freunden? 
  • Welche Rechte habe ich im Job und gegenüber dem Arbeitgeber?
  • Welche niederschwelligen Angebote (z.B. Selbsthilfegruppen) gibt es in meiner Nähe?


Melden Sie sich unter der Mail-Adresse: info@beratung-riehle.de.


Sie können auch das Kontaktformular nutzen.

Bitte beachten Sie: Die Mailberatung ersetzt keine medizinische oder therapeutische Auskunft und kann lediglich eine rechtliche Information ohne juristische Einzelfallprüfung bieten (Allgemeine Sozialgesetzaufklärung, keine Rechtsdienstleistung).
 


Unsere Ziele


1. Gesundheit

Gemäß Artikel 25 UN-Behindertenrechtskonvention stellen die Vertragsstaaten die Anerkennung des „Rechts von Menschen mit Behinderungen auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung“ sicher und fördern die Umsetzung von medizinischer Teilhabe von beeinträchtigten Personengruppen. Hierunter verstehen wir äquivalent zum Vertragstext:


  • Problemloser Zugang zu allen Gesundheitsdienstleistungen.
  • Inanspruchnahme von Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen, welche geeignet erscheinen, Behinderung und chronischer Erkrankung vorzubeugen.
  • Medizinische Leistungen, die zur Behandlung und Kurierung von Erkrankungen und Behinderungen des Einzelnen individuell bedurft werden.
  • Niederschwelligkeit einer ärztlichem, therapeutischen und heilkundlichen Versorgung in allen Regionen des Staatsgebietes, Stadt und Land.
  • Gemeindenahe Versorgungsangebote der zweiten und dritten Säule des Gesundheitswesens, inklusive Selbsthilfe, Beratung und Gesundheitsförderung.
  • Umfassende Aufklärung und Information über alle Angebote der öffentlichen und privaten Gesundheitsfürsorge und erleichterter Zugang zur sozialen Absicherung, beispielsweise Kranken- und Lebensversicherung, Rehabilitation und Heilwesen.
  • Hinwirkung auf ertüchtigende Maßnahmen des Gesundheitswesens zur Stärkung von Autonomie und Menschenwürde von behinderten Personen.
  • Angemessene und sozialverträgliche Erlangung von Gesundheitsschutz durch barrierefreie Nutzung von allen kranken- und pflegeversichernden Angeboten.
  • Möglichmachung der Inanspruchnahme von notwendiger Ernährung und Medikation in Anlehnung an den individuellen Bedarf durch die Behinderung.


2. Arbeit


In Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention werden die Vertragsstaaten entsprechend verpflichtet, „das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit“ anzuerkennen. Im Hinblick auf die dortigen Ausführungen muss der deutsche Gesetzgeber insbesondere auf folgende Ziele hinarbeiten:


  • Ermöglichung von Arbeit für alle behinderten Menschen, die für das Auskommen zum Lebensunterhalt ausreichend ist. Dies bedeutet die Öffnung des allgemeinen und geschützten Arbeitsmarktes für erwerbsfähige Menschen mit Behinderung, ohne Barrieren durch entsprechende Regelungen der Diskriminierung und Ausgrenzung jenes Personenkreises von generell üblichen Jobangeboten.
  • Sicherstellung der freien Wahl des Berufes und der Arbeitsstelle.
  • Gleiche Bedingungen für die Erlangung und Durchführung von Arbeitsplätzen.
  • Förderung des Gesundheitsschutzes und Maßnahmen zur Erhaltung des Wohlbefindend behinderter Menschen am Arbeitsplatz.
  • Sicherungsmaßnahmen zur Weiterbeschäftigung bei Eintritt von Erkrankung oder Behinderung in einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis.
  • Chancengleichheit und gleichwertige Bedingungen im Auswahlverfahren und bei Aufstieg innerhalb eines Berufsverhältnisses und entsprechender Positionen.
  • Unterbindung von Missständen am Arbeitsplatz, die die Integration verhindern.
  • Zugeschnittene Maßnahmen zur Förderung der Arbeitssuche und des Erwerbserhalts bei Arbeitslosigkeit oder drohender Entlassung.
  • Ermöglichung von Selbstständigkeit und Unternehmertum.
  • Bevorzugte Einstellung von behinderten Menschen im öffentlichen Sektor.
  • Anreize und Unterstützung für die Privatwirtschaft zur Beschäftigung von behinderten Menschen in der freien Arbeitswelt.
  • Sicherstellung von Arbeitsschutzmaßnahmen.
  • Förderung des Austauschs zwischen behinderten und nichtbehinderten Arbeitsnehmern und Beschäftigten in und außerhalb des Berufsfeldes.
  • Ermöglichung einer umfassenden Wiedereingliederung von behinderten Menschen durch das Angebot schützender Arbeitsverhältnisse in eigens dafür vorgesehenen Werkstätten und Berufsförderungseinrichtungen sowie mithilfe geeigneter Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation.


3. Bildung

Artikel 24 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen umschreibt die besonderen Herausforderungen der Vertragsstaaten, das „Recht von Menschen mit Behinderung auf Bildung“ anzuerkennen. Aus unserer Sicht sehen wir im Hinblick auf die dort ausgeschriebenen Ziele die Notwendigkeit folgender Gesetzesvorhaben:


  • Anrecht auf Zugang zu einem integrativen und durchlässigen Bildungssystem.
  • Behinderten Menschen ist lebenslanger Zugang zum Lernen zu garantieren.
  • Ausgestaltung der Bildung zur Verwirklichung des behinderten Menschen in seinem persönlichen Selbstwertgefühl, in Würde und dem eigenen Verständnis auf Umsetzung von Lebensplanungen durch die Inanspruchnahme von Lernen.
  • Zielgerichtete Bildung mit dem Fokus auf die Unterrichtung über die grundlegenden Menschenrechte, Grundfreiheiten und Individualität.
  • Förderung von Begabungen und Kreativität, gemessen an der jeweils eigenen Entwicklungsgeschwindigkeit des behinderten Menschen.
  • Verhinderung von Hürden zur Inanspruchnahme eines entgeltlosen und allgemein zugänglichen Grundschulunterrichts und einer weiterführenden Schulbildung.
  • Ermöglichung des gemeinsamen Lernens von behinderten und nichtbehinderten Schülern in einem anspruchsvollen, qualitativen und integrativen Unterricht.
  • Bereitstellung von erleichternden Maßnahmen zur Möglichmachung einer Teilnahme am allgemeinbildenden Unterricht für behinderte Menschen.
  • Durchsetzung eines inklusiven und integrativen Lernens auf allen Ebenen des staatlichen und privaten Schulwesens.
  • Minderung von sozialen Hürden, die die Eingliederung von behinderten Schülern in einen Regelunterrichtung unterbinden würden.
  • Vermittlung von Lebenspraxis und Alltagskompetenz für das auf den behinderten Menschen zugeschnittene Daseinsumfeld.
  • Fokussierung des Unterrichts auf Inhalte, die die Teilhabe des behinderten Schülers an der Gemeinschaft aller Menschen ermöglicht.
  • Bereitstellung von Bildung, die das Erlernen von alternativen Kommunikationswegen wie Blindenschrift umfasst.
  • Anreize an die integrativen Bildungsträger zur Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen zum Erwerb der Gebärdensprache.
  • Ermöglichung von Fertigkeiten, die das Selbstverständnis von taubblinden, gehörlosen, blinden und anderen Menschen mit Behinderung fördern.
  • Gleichberechtigte Vermittlung von Identitäten behinderter und nichtbehinderter Schüler in allen Schulformen und Unterrichtsvarianten.
  • Schulung aller Lehrkräfte in einer integrativen Pädagogik.
  • Förderung von Maßnahmen zur Einstellung behinderter Lehrkräfte in allen Schulen und Einrichtungen der beruflichen und Erwachsenenbildung.
  • Abschaffung von Zugangsbeschränkungen, die den gleichberechtigten Erwerb von Abschlüssen an allgemeinbildenden, Hoch- und Fachschulen für behinderte Menschen beeinträchtigen oder gar zu einer Exklusion beitragen würden.


Politische Forderungen


• Überarbeitung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze und des Schwerbehindertenrechts (Aktualisierte Definition der Merkzeichen, erleichterte Gleichstellung, Überprüfung der Einzel-GdB, transparente Ermittlung des Gesamt-GdB...).


• Ableitung aus dem Bundesverfassungsgerichts-Urteils: Ethische und politische Betrachtung des Schutzes von behinderten Menschen.


• Ausweitung von Nachteilsausgleichen (strikte Anerkennung im Bildungsbereich und am Arbeitsplatz, stärkere Fokussierung auf nicht-steuerrechtliche Aspekte, verbindliche Wirksamkeit im kulturellen und sozialen Dasein.).


• Bessere Durchlässigkeit in der beruflichen Ausbildung und Teilhabe (z.B. erleichterter Übergang aus WfbM in die reguläre Arbeitswelt.).


• Wahrung des Lebensschutzes (keine Lockerung der Abtreibungsregelungen, kritische Haltung zu PID usw., Selbstbestimmung am Ende des Lebens..).


• Stärkung der Rechte von Behinderten bei Beistellung eines Betreuers oder Stellvertreters (Sicherung des Willens des Behinderten durch Begleitung statt Repräsentanz).


• Leichte Sprache, große Buchstaben und Blindenschrift als obligatorische Angebote in der öffentlichen Verwaltung, Justiz, Medien und der privatwirtschaftlichen Werbung.


• Gleichstellung in der Geschäftsfähigkeit (Überarbeitung von §§ 104 und 105 BGB).


• Verpflichtung der Verfassungsorgane zur geeigneten Antidiskriminierungsarbeit.


• Sicherung eines soziokulturellen Lebensstandards für Behinderte.


• Erweiterung der Definition von Barrierefreiheit auf die generelle Infrastruktur.


• Erklärung der Inklusion zur Normalität im schulischen und beruflichen Bildungsbereich.


• Verringerung der Hürden zur Nutzung von Förderbedarfen und Integrationshilfe.


• Sanktionierung von Verhinderung des Zugangs für Behinderte zum ersten Arbeitsmarkt.


• Altersversorgung und soziales Existenzminimum in Behinderteneinrichtungen.


• Aktualisierung und Ausdehnung des Behindertenbegriffs.


• Generalisierter Anspruch auf Wahlrecht und Wählbarkeit.


• Vereinfachter Zugang zur Rehabilitationsleistungen.



In Kooperation mit:












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