Dennis Riehle
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Herzlich willkommen!


Liebe Besucher,


zunächst einen Dank für Ihren Besuch auf meiner privaten Webseite und das damit entgegengebrachte Interesse an Biografie, Beruf und Blickwinkeln! Möglicherweise finden Sie hier Informationen, die Ihnen bisher eher weniger bekannt waren oder völlig unerwartet sind. Lassen Sie sich also gerne überraschen, bleiben Sie entsprechend neugierig, aber auch kritisch. Denn davon lebt der demokratische Diskurs. Und dazu soll er - neben all den Angeboten zu ehrenamtlicher Selbsthilfe und Beratung - als Ausdruck von bürgerschaftlichem Engagement dienen. 


In jedem Fall bietet Ihnen diese Plattform auch eine gute Chance zum besseren Verständnis und gegenseitigen Kennenlernen! Schreiben Sie mir Ihre Gedanken. Ich wünsche Ihnen spannende Momente beim Entdecken und freue mich über konstruktive Rückmeldungen. 


Es gibt mehrere Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme, ich werde alle Kritik und alles an Lob natürlich ernst nehmen und bedanke mich schon jetzt für die ehrlichen Feedbacks, Inputs und Gedanken, die Ihnen nach der Lektüre meiner Homepage vielleicht durch den Kopf gehen mögen. Nehmen Sie sich Zeit, um sich Ihr eigenes Bild zu machen, Eindrücke zu sammeln und zu stöbern. Seien Sie hier mein Gast und lassen sich ermutigen, ins Gespräch zu kommen!

Gerne können Sie mich über E-Mail: info@dennis-riehle.de erreichen.

Oder Sie nutzen das Kontaktformular.

Ich freue mich auf Ihre Nachricht!

Alles Gute und beste Grüße!

Ihr Dennis Riehle



Blog


Mein Blog mit Kommentaren zu Politik, Gesellschaft, Medien, Kultur und Zeitgeist findet sich unter www.riehle-news.de




Inhalte


Auf meiner Internetseite finden Sie verschiedene Inhalte, angefangen von politischen und gesellschaftlichen Informationen über Details zu meiner Selbsthilfearbeit und dem ehrenamtlichen Engagement bis hin zu Hintergründen meiner Biografie und Qualifikation, Wissenswertes zu meinem Glauben, zu meinen Überzeugungen, zu meinen Büchern, zu meiner ehemaligen Tätigkeit als Journalist und zu den unentgeltlichen Beratungsangeboten, welche Sie in Anspruch nehmen dürfen.


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Was gibt es aus meinem privaten Leben zu berichten, aber vor allem auch aus der ehrenamtlichen Selbsthilfearbeit und freiwilligen Beratungstätigkeit? An dieser Stelle finden Sie Stellungnahmen, Pressemitteilungen und Nachrichten, die informieren und einen Einblick in mein Engagement geben. Es handelt sich hierbei um persönliche Äußerungen, welche einen unterstützenden Mehrwert bieten und größtmögliche Transparenz herstellen sollen. Bei Rückfragen bin ich jederzeit per E-Mail über die Adresse: info@dennis-riehle.de für Sie erreichbar!



Neuigkeiten


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11.06.2026

Erwerbsminderung bei Fibromyalgie nur bei erheblicher Minderung der Arbeitsfähigkeit

Patienten mit einem Fibromyalgie-Syndrom leiden zumeist an einer komplexen Schmerzverarbeitungsstörung, die auch dazu führen kann, dass der Beruf nicht mehr sachgerecht ausgeführt wird. Jedoch sind die Hürden für eine Erwerbsminderungsrente vergleichsweise hoch. Hierauf macht nun die zu diesem Themenbereich aktive Selbsthilfeinitiative aufmerksam, die bundesweit Betroffene psychosozial berät. Wie der Leiter des ehrenamtlichen Angebots, Dennis Riehle, in einer aktuellen Stellungnahme ausführt, haben Gerichtsentscheidungen klare Vorgaben formuliert, wann entsprechende Ansprüche von Erkrankten bestehen: „Insbesondere kommt es darauf an, dass die vom Patienten vorgegebenen Beschwerden ärztlicherseits objektiviert werden können. Das bedeutet, dass ganz konkrete Funktionsstörungen vorliegen müssen, welche die Leistungsfähigkeit des einzelnen Patienten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zumindest auf weniger als sechs Stunden täglich reduzieren müssen. Sie müssen plausibel sein und gegebenenfalls durch entsprechende Untersuchungen, Tests und Belastungserprobungen untermauert werden“, so der Psychologische Berater vom Bodensee, der selbst seit 2014 an Fibromyalgie leidet. Riehle verweist in diesem Zusammenhang insbesondere auf einen Beschluss des Bundessozialgerichts, in dem es unter anderem heißt: „Ob ein derartiges Leistungsvermögen noch besteht oder nicht, ist aber nicht anhand der subjektiven Überzeugung des Versicherten festzustellen, sondern durch ärztliche Sachverständige, die die objektiv vorliegenden, aus den gesundheitlichen Erkrankungen folgenden Funktionseinschränkungen für Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes festzustellen und subjektive Angaben und Überzeugungen des Versicherten in diesen objektiv festzustellenden Rahmen einzuordnen haben“, zitiert er das BSG vom 08.10.2018, Az.: B 5 R 112/18 B.

Des Weiteren hatten die Richter festgehalten: „Die Begutachtung von Schmerzen ist grundsätzlich eine interdisziplinäre Aufgabe, die sowohl die Kompetenz zur Beurteilung körperlicher als auch psychischer Störungen erfordert. Entsprechend sind vorliegend Gutachten sowohl auf orthopädischem Gebiet als auch auf neurologisch-psychiatrischem Gebiet eingeholt worden. Vom Senat wird auch nicht verkannt, dass chronischer Schmerz, auch wenn er nicht mit einer körperlichen Erkrankung in Verbindung gebracht werden kann, zu einem eigenständigen Dauerleiden und unter Umständen auch zu einer rentenrechtlichen relevanten Leistungseinschränkung führen kann. Allerdings handelt es sich stets um ein subjektives Phänomen, bei dem hinsichtlich des Schmerzempfindens zahlreiche weitere Faktoren der aktuellen Lebenssituation sowie biographische Einflüsse eine Rolle spielen, weswegen im Rahmen einer leitliniengerechten Begutachtung solche Faktoren zwingend zu ermitteln sind. Dazu gehören neben der Biographie auch der Tagesablauf und die Erfassung außerberuflicher Aktivitäten sowie die Intensität und die Ergebnisse bisheriger Behandlungsversuche (vgl. Müller in Francke / Gagel / Bieresborn, Der Sachverständigenbeweis im Sozialrecht, 2. Auflage, Seite 376). Anschließend sind die Angaben einer strengen Konsistenzprüfung zu unterziehen. Dazu sind nicht nur Widersprüche in den Angaben zu hinterfragen, sondern auch die Beobachtungen in der Untersuchungssituation, dazu gehört auch die Art und Weise, in der Beschwerden geschildert werden, mit einzubeziehen“. Entsprechend komme es auf eine umfassende Anamnese, Dokumentation der Symptome und ihrer Auswirkungen sowie eine fachmedizinische Würdigung der Beeinträchtigungen an, die beispielhaft an expliziten Defiziten in der Bewältigung des beruflichen, privaten und freizeitlichen Tagesablaufs festgemacht und konkludente Schlussfolgerungen für die Leistungsfähigkeit gezogen werden.

Zusammenfassend bedarf es für einen erfolgreichen Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente nach Auffassung von Riehle mehrere zu erfüllende Voraussetzungen und Anforderungen, die vorab bereits geklärt werden sollten: „Es ist fachmedizinisch festgestellt, dass die Fibromyalgie-Erkrankung und die depressive Störung zu konkreten Funktionsbeeinträchtigungen führen, die die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers auf weniger als sechs Stunden täglich reduzieren. Hierfür sind explizite Beispiele zu erbringen, weshalb der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, am allgemeinen Arbeitsmarkt eine solch quantitative und qualitative Leistung zu erbringen. Es liegen überdies entsprechende Leistungstests vor, die sowohl die kognitive und die körperliche Erschöpfbarkeit bestätigen. Die persistierend bestehende Schmerzsymptomatik ist in ihren Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit durch Fachärzte objektiviert. Entsprechend sind die subjektiven Angaben des Patienten durch den Mediziner auf Plausibilität überprüft worden. Alle derzeit existierenden, leitliniengerechten und konservativen Behandlungsformen wurden ausgeschöpft, inklusive medizinischer Rehabilitation. Sozialmedizinisch kann trotz dieser Therapie nicht in Aussicht gestellt werden, dass sich die Erwerbsminderung in absehbarer Zeit wiederherstellen lässt und weitere Behandlungsversuche nicht erfolgversprechend sein werden“, so der Sozialberater, der abschließend ermutigt, bei vorliegenden und belegten Leistungsminderungen aus gesundheitlichen Gründen, die eine prinzipielle Erwerbsfähigkeit auf unter sechs Stunden am Tag reduzieren und auf absehbare Zeit nicht gebessert werden können, einen entsprechenden Anlauf bei der Rentenkasse zu nehmen und sich im Fall fehlender versicherungsrechtlicher Voraussetzungen mit einem Leistungsantrag an das zuständige Sozialamt zu wenden“.

Die kostenlose Psychologische und Sozialberatung der Selbsthilfeinitiative ist unter www.dennis-riehle.de erreichbar.



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